Erstattung für dienstliche Fahrten mit privatem Fahrzeug

Wer sein privates Fahrzeug dienstlich nutzt, kann Kosten in Form von Pauschalen abrechnen. In der Praxis relevant sind vor allem:

  • Kilometerpauschale für dienstliche Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers (eigener Pkw/Motorrad).
  • Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für den Arbeitsweg Wohnung ⇄ erste Tätigkeitsstätte.
  • Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen bei Dienstreisen.

Wichtig: Die Kilometerpauschale gilt nicht für den täglichen Arbeitsweg – dafür ist die Entfernungspauschale vorgesehen.

Kilometerpauschale (dienstliche Fahrten mit Privatfahrzeug)

JahrPkwMotorrad/Motorroller/Moped
20250,30 € / km0,20 € / km
20240,30 € / km0,20 € / km
20230,30 € / km0,20 € / km

Abrechnung: Erstattung = gefahrene Kilometer × Pauschale.

Gilt für Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers mit privatem Fahrzeug.

Entfernungspauschale (Pendlerpauschale, nur Steuer)

Für den Weg Wohnung ⇄ erste Tätigkeitsstätte gilt nicht die Kilometerpauschale, sondern die Entfernungspauschale (pro einfache Strecke, unabhängig vom Verkehrsmittel):

  • 0,30 € / km bis einschließlich 20. Kilometer
  • 0,38 € / km ab dem 21. Kilometer
    Die Entfernungspauschale wird steuerlich als Werbungskosten angesetzt (keine Arbeitgeber-Erstattung).

Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen (Dienstreise)

Bei Mehrtagesreisen mit Übernachtung im Inland:

  • Verpflegungsmehraufwand: 28 € pro vollem Kalendertag, 14 € am An- und Abreisetag bzw. bei mind. 8 Stunden Abwesenheit.
  • Übernachtungspauschale: nach Arbeitgeberregelung/Beleg; oft Erstattung gegen Nachweis (Auslandswerte abweichend).

💡 Motolog berechnet automatisch die Erstattung gemäß den gültigen Pauschalen, basierend auf aufgezeichneten Fahrten, und erstellt fertige Abrechnungen.