Erstattung für dienstliche Fahrten mit privatem Fahrzeug
Wer sein privates Fahrzeug dienstlich nutzt, kann Kosten in Form von Pauschalen abrechnen. In der Praxis relevant sind vor allem:
- Kilometerpauschale für dienstliche Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers (eigener Pkw/Motorrad).
- Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für den Arbeitsweg Wohnung ⇄ erste Tätigkeitsstätte.
- Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen bei Dienstreisen.
Wichtig: Die Kilometerpauschale gilt nicht für den täglichen Arbeitsweg – dafür ist die Entfernungspauschale vorgesehen.
Kilometerpauschale (dienstliche Fahrten mit Privatfahrzeug)
| Jahr | Pkw | Motorrad/Motorroller/Moped |
|---|---|---|
| 2025 | 0,30 € / km | 0,20 € / km |
| 2024 | 0,30 € / km | 0,20 € / km |
| 2023 | 0,30 € / km | 0,20 € / km |
Abrechnung: Erstattung = gefahrene Kilometer × Pauschale.
Gilt für Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers mit privatem Fahrzeug.
Entfernungspauschale (Pendlerpauschale, nur Steuer)
Für den Weg Wohnung ⇄ erste Tätigkeitsstätte gilt nicht die Kilometerpauschale, sondern die Entfernungspauschale (pro einfache Strecke, unabhängig vom Verkehrsmittel):
- 0,30 € / km bis einschließlich 20. Kilometer
- 0,38 € / km ab dem 21. Kilometer
Die Entfernungspauschale wird steuerlich als Werbungskosten angesetzt (keine Arbeitgeber-Erstattung).
Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen (Dienstreise)
Bei Mehrtagesreisen mit Übernachtung im Inland:
- Verpflegungsmehraufwand: 28 € pro vollem Kalendertag, 14 € am An- und Abreisetag bzw. bei mind. 8 Stunden Abwesenheit.
- Übernachtungspauschale: nach Arbeitgeberregelung/Beleg; oft Erstattung gegen Nachweis (Auslandswerte abweichend).
💡 Motolog berechnet automatisch die Erstattung gemäß den gültigen Pauschalen, basierend auf aufgezeichneten Fahrten, und erstellt fertige Abrechnungen.