Vergütung von Fahrten mit dem Privatfahrzeug zu beruflichen Zwecken

Personen, die ihr Privatfahrzeug für dienstliche Fahrten nutzen, können eine Entschädigung gemäß dem sogenannten Kilometeransatz erhalten, der vom Arbeitgeber oder nach den Richtlinien der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) festgelegt wird.

Der Vergütungsbetrag wird berechnet, indem die gefahrenen Kilometer mit dem geltenden Kilometersatz für das Fahrzeug multipliziert werden.

Aktuelle Kilometeransätze

JahrPkw (Richtwert pro km)
2025CHF 0.72
2024CHF 0.72
2023CHF 0.72

Die hier aufgeführten Ansätze entsprechen den in der Schweiz üblichen Richtwerten für die steuerliche Abrechnung von Fahrten mit Privatfahrzeugen.
Die Entschädigung kann auf Grundlage eines Fahrtenbuchs (Kilometernachweises) erfolgen, das vom Arbeitnehmer oder Selbstständigen geführt wird.


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